Die Landwirtschaft im Mittelalter
Bäurliche Szene aus dem 13. Jahrhundert




Frondienste:
 
Frondienste waren bis zur Bauernbefreiung üblich. Eine dem Umfang nach bemessene oder unbemessene Dienstleistung (z.B. Hand- und Spanndienste, Reparatur- und Botendienste). Diese Dienste mußten den Besitzern bestimmter Liegenschaften oder Bewohner eines Bezirks (Grundherr, Gerichtsherr oder Landsherr) unentgeltlich leisten mußten.

Fronhof:
Der Fronhof oder auch Meierhof war im Rahmen einer mittelalterlichen Grundherrschaft der Herrenhof. Genauer war es das  Wohn- und Wirtschaftsgebäude und das Land vom Grundherrn selbst (der auch Gerichtsherr sein konnte) oder von seinem Beauftragten, dem Meier (villicus) oder dem Schultheiß (scultetus) verwaltet
wurde und das Zentrum ihm zugeordneter Bauerngüter oder Ländereien bildete
die vom Grundherren zu Lehen ausgegeben waren (Fronhofsverband).

Lehenswesen:
Grundlage des mittelalterlichen abendländischen Feudalismus, dessen Staats-
und Gesellschaftsordnung auf dem Verhältnis von Lehensleuten und Lehnsherren (Lehnsverband) beruhte. Rechtlich beruhte das Lehensverhältnis auf der Vorstellung des geteilten Eigentums, wobei das Obereigentum dem Lehns-herrn (Senior) und Unter- oder Nutzungseigentum dem Lehnsmann (Vasall) zustand, der das Gut
geliehen bekam. Das Lehenswesen geht bis ins fränkische Reich (8. Jahrhundert) zurück.

Verfügungsgewalt über alle Lehen= Lehnshoheit
Fürsten=Fahnlehen
Geistliche=Zepterlehen

Leibeigenschaft:
Im 14. Jahrhundert entstandene Bezeichnung für Sklaverei. Vorallem die Bauern
hatten darunter zu leiden. Die später als Leibeigene bezeichnete  waren Personen,
die persönlich vom Herrn (Leibherrn) abhängig waren, jedoch die Rechtsfähigkeit bzw. relative Eigentumsfähigkeit besaßen (Halbfreie). Im Gegensatz dazu waren die "Liten" an ihren Boden gebunden und zu Dienstleistungen und Kopfzinszahlungen verpflichtet.
"Hörige" waren an den Boden gebunden und haben sich als Freie in den Schutz des Grundherrn begeben (behauste Eigenleute).

Beispiel aus dem Schwabenspiegel, Rechtsbuch um 1280:
"Wir sollen den Herren dafür dienen, daß sie uns beschützen. Beschützen sie uns nicht, so sind wir von Rechts wegen keines Dienstes schuldig"

Zehntherrschaft:
Den Zehnt gibt es schon seit dem 5. Jahrhundert und wurde von der Kirche unter Berufung auf das Alte Testament eingeführt. Darunter verstand man die abgabe der Laien an die Bischöfe zum Unterhalt des Klerus (für die Gesamtheit der durch die sakramentale Ordination-Diakonat, Episkopat, zum führenden Leitungsdienst berufenen), die selten tatsächlich 10% des Gesamtbetrags erreichte. Durch Entstehung des weltlichen Zehntrechts der Grund- und Landesherren mußte nun
auch der Zehnte in Naturalien abgegeben werden, ab dem 13. Jahrhundert auch in Geld. Naturalien wurden üblich in einer Zehntscheuer abgegeben.Die Zehntherrschaft
bestand bis zur französischen Revolution bzw. bis zur Bauernbefreiung.

Beispiel aus dem Weistum der Probstei Weitenau aus dem Jahre 1344:
"Die Bauern des Klosters entrichten folgende Zehnten: den Heuzehnt, Gartenzehnt, Obstzehnt, Hanfzehnt und den Viehzehnt. Wer dem Probst oder seinem Boten den Zehnt verweigert, der verliert zur Strafe auch die übrigen neun Teile; die soll der Probst zusammen mit dem Zehnten an sich nehmen..."


Zehntscheuer Abtsgmünd
Gerichtsherrschaft:
Der Gerichtsherr war der Inhaber der Gerichtsbarkeit. Grundsätzlich war die Gerichtsbarkeit über die freie Bevölkerung mit der höchsten Gewalt im Staate verbunden. Bei den Römern war es der Konsuln oder Prätor, im deutschen
Mittelalter der König oder Kaiser. Ausgeübt wurde die Gerichtsbarkeit meist
von Delegierten des Gerichtsherrn (Amtsträger, Grafen, Richter, Vögte). In der Militärgerichtsbarkeit war der Gerichtsherr der Kommandant der militärischen
Einheit.

Auszüge aus der Dorfordnung des Ortes Pflaumloch (Ostalbkreis) von 1480

-Gemeinde und Vierer wählen jährlich am St. Georgstag einen Gemeindeknecht, der im Dienste der Vierer steht und deren Gebote und Verbote überwacht. Seinen Lohn, der von den Vierern festgesetzt wird, erhält er aus der
Gemeindekasse.

-Die Brache darf künftighin erst acht Tage vor Pfingsten gepflügt werden. Bei Dürre oder Unwetter haben die Vierer das Recht, den Termin zu verlegen.

-Auf der Brache darf nur Rübsamen und Flachs angesät werden; sät jemand etwas anderes an, so gehören die Früchte der Gemeinde.

-Der Gemeindehirte erhält jährlich von der Gemeinde 10 Pfund Heller für das Hüten der Schafe. Ein Bauer darf höchstens 14, ein Seldner (Tagelöhner) höchstens 8 Schafe
auf die Gemeindeweide treiben. Wer mehr Vieh austreiben läßt, zahlt dafür einen Hirtenlohn. Kauft ein Bauer vor dem St. Johannestag Vieh von auswärts und gibt
es dem Hirten auf die Weide, so muß er dem Hirten dafür den Hirtenlohn und einen Wehnlai (Angewöhnungslai) geben. Für das Vieh, muß kein Hirtenlohn bezahlt werden.


Aus der Dorfordnung des Ortes Oberdorf (Ostalbkreis) 1559

-Sooft die Vierer zur Gemeindeversammlung bitten, soll jeder Gemeindemann erscheinen, aber er darf weder Harnisch, Wurfbeil, Bleikugeln, Eisenkreuz,
Feuerbüchse noch andere Mordwaffen bei sich haben.

 

Lebensweise der Bauern im Spätmittelalter:
Die meißten Bauern im Spätmittelalter führten ein elendes und hartes Leben. Ihre Hütten sind aus Lehm und Holz und die Dächer mit Stroh bedeckt.

Ihre Nahrung besteht hauptsächlich aus Hausbrot, Haferbrei, gekochtes Gemüse, geronnene Milch und Wasser. Ihre Kleidung besteht aus einem Kittel, Stiefeln, und einem farbigen Hut.

Sie stecken all ihre Zeit in die Arbeit und verkaufen in den benachbarten Orten was sie von ihrem Vieh und von ihren Feldern gewinnen. An Vormittag eines Feiertags gehn sie in die Kirche und wohnen dem Meßopfer bei. Am Nachmittag kommen sie unter einer Linde oder an einem anderen öffentlichen Platz zusammen und erledigen ihre An-gelegenheiten.

Die jungen Leute führen zum Klang von Pfeifen und Schalmeien ihre Reigentänze auf, die alten gehen ins Wirtshaus und trinken Wein. Kein Bauer ging damals unbewaffnet aufs Feld, er trug für jeden eventuellen Zwischenfall das Schwert auf der Seite. Jedes Dorf wählt 2 oder 4 Männer die zu Bauernmeister ernannt werden die bei Streitsachen und bei Verträgen Vermitteln und die Rechnungsführer der Gemeinde sind.

Die Bauern mußten dem Herren oft Jahre dienen, das Feld beackern, Holz fällen, Häuser bauen und Gräben ausheben. Das geknechtete und verarmte Volk durfte nicht wagen einen Befehl nicht auszuführen da sie sonst schwer bestraft wurden. Das schlimmste aber war, das der größte Teil der von den Bauern bewirtschafteten Felder nicht den Bauern, sondern den Herren gehörte, von denen sie sich für einen bestimmten Teil ihrer Ernte ihr Land jährlich zurückkaufen mußten.

Die Entwicklung der Dreifelderwirtschaft:

Die Produktion und Gewinnung von Nahrungsmitteln stand im Dorf oft bis in die heutige Zeit im Vordergrund. Einerseits für die Eigenversorgung und andererseits
zur Belieferung des Grundherrn. Der Überschuss wurde auf Märkten angeboten. Das Getreide war Jahrhundertelang die wichtigste Nahrungsquelle.

Bis zum Einsetzen der Dreifelderwirtschaft wurden einfache Anbausysteme und die Zweifelderwirtschaft (einfacher Wechsel zwischen Anbau und Brache) betrieben. Beim Einfeldersystem wurde ohne geregelte Brache bis zu 20 Jahren die selbe Sorte Getreide angebaut.

Seit dem 9. Jahrhundert setzte sich dann die Dreifelderwirtschaft durch.
Die Dreifelderwirtschaft war dann bis zum 13 Jahrhundert die Haupt-
anbaumethode. Durch sie erzielte man mehr Ertrag und anderseits trug
sie zum Wachstum der Bevölkerung bei.


Grundlegende Merkmale der Dreifelderwirtschaft (Dreizelgenwirtschaft):

Im Früstadium waren die Felder (Block- oder Streifenfluren) systematisch
der zum Dorf gehörigen Siedlungskammer verteilt. Später wurde die Ackerflur
einer Dorfgemarkung in drei Zelgen (Felder) gleicher Größe untergliedert.

Die Zelgen waren je nach Lage in Ober-, Mittel- und Unterzelge und nach Flurteilen benannt. Zelgen die gesäht waren wurden eingezäunt, um es vor den Tieren zu schützen. Auf Brachliegenden Feldern ließ man das Viehweiden. Einen großen Fortschritt erzielte auch die Beimischung der Samen von Winterkräutern in den Wintergetreiden Roggen und Weizen. Hafer Rispenhirse, Hülsen- und Ölfrüchte sind Sommerpflanzen.

Desweiteren ermöglichte der Bau von neuen Pflugtypen, die tiefer in die Erde eindrangen, das technische verbessern der Geräte wie Eggen, Sicheln und Hacken sowie die Vergrößerung der Felder, vom 9. bis ins 13. Jahrhundert eine Ertragssteigerung um das Dreifache.

Krisen in der Landwirtschaft:
Nicht nur durch Seuchen wie die Pest starben im späten Mittelalter viele Dörfer aus, sondern mitunter auch wegen der Verschlechterung des Klimas. Durch die sogenannte kleine Eiszeit mußten viele Bauernfamilien ihre Dörfer verlassen, weil die Erträge nicht mehr ausreichten.

Aus diesen verlassenen Dörfern, die auch wegen Fehden, Kriege und Naturkatstrophen z.B. Übersch-wemmungen verlassen wurden, entstanden dann sogenannte Wüstungen ("sie liegen Wüst da"). Dies führte zu einer regelrechten Agrarkrise (Hungersnöte 1315-1317 und in der Mitte des 14. Jh.), die viele Menschen in die
noch jungen Städte zwang.